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Textausgaben Informationsrecht


Band I: Datenschutzrecht für die Bundesverwaltung

Das Datenschutzrecht schützt – vereinfacht ausgedrückt – natürliche Personen vor unrechtmäßiger, unrichtiger und missbräuchlicher Verarbeitung ihrer Daten. Aus der grundlegenden Beschränkung auf natürliche Personen ergibt sich die Menschzentriertheit des Datenschutzrechts. Die öffentliche Verwaltung ist von vornherein grundrechtsverpflichtet und es gibt schlichtweg keine Behörde oder öffentliche Stelle, die nicht mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert wäre.

Die hier getroffene Auswahl an Vorschriften ist keineswegs erschöpfend. Sie soll lediglich die häufigsten Fallgestaltungen innerhalb der Bundesverwaltung in Ausbildung und Praxis abdecken:

  • DS-GVO;
  • BDSG;
  • BBG (Auszug);
  • BDG (Auszug);
  • SGB I & X (Auszug);
  • AO (Auszug);
  • TDDDG;
  • EinwV;
  • KI-VO.

Datenschutzrecht für die Bundesverwaltung
Herausgegeben von Prof. Dr. Lorenz Franck
2025, 366 S., Broschiert,
ISBN .
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Band II: E-Government-Recht für die Bundesverwaltung

Die vielzitierte sog. Speyerer Definition des E-Government umfaßt „die Abwicklung ge- schäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.“ Das E-Goverment-Recht als vielschichtige Querschnittsmaterie fußt dabei auf mehreren thematischen Säulen. Im hiesigen Band sind zunächst die einschlägigen Vorschriften zur Digitalen Verwaltung, also dem zum E-Government im engeren Sinne, zu elektronischen Identitäten und zum Bereich Open Data zusammengefaßt.

  • Digitale Verwaltung: EGovG; OZG; SDG-VO; VwVfG (Auszug); VwZG (Auszug); IT-Staatsvertrag; IT-NetzG; BITV 2.0; ERVV; De-Mail-G.
  • Identitäten: IDNrG; PAuswG; eIDKG; eIDASVO; VDG.
  • Open Data: IFG; UIG; VIG; GeoZG; GeolDG; VkBkmG; DGA; DNG; GDNG

E-Government-Recht für die Bundesverwaltung
Herausgegeben von Prof. Dr. Lorenz Franck
2025, 385 S., Broschiert,
ISBN .
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Band III: Cybersicherheitsrecht für die Bundesverwaltung

Angelehnt an den hergebrachten Begriff der „Kybernetik“ werden im Cybersicherheits- recht die Einflüsse des Menschen auf die Technik und gleichsam die Einflüsse der Technik auf den Menschen im Zusammenhang mit Mensch-Maschine-Kommunikation, -Interak- tion und-Integration ganzheitlich mitgedacht. Das Cybersicherheitsrecht nähert sich inso- fern der freiheitsermöglichenden und -erhaltenden Funktion des Datenschutzrechts an. Eine Regulierung der Cybersicherheit ist dementsprechend kein Selbstzweck, sondern mündet, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, unmittelbar in effektiven Grund- rechtsschutz.

  • Unionales Cybersicherheitsrecht: CSA; NIS2-RL.
  • Nationales Cybersicherheitsrecht: BSIG; BSI-KritisV; BSI-ZertV; BSI-ITSiKV; TKG (Auszug); AtG (Auszug); EnWG (Auszug).
  • Geheimschutz & Geheimnisschutz: SÜG; VSA (Anhang zu § 35 SÜG); SÜFV; SatDSiG; HinSchG.
  • Strafrecht: StGB (Auszug).

Cybersicherheitsrecht für die Bundesverwaltung
Herausgegeben von Prof. Dr. Lorenz Franck
2025, 344 S., Broschiert,
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