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Band I: Datenschutzrecht für die Bundesverwaltung
Das Datenschutzrecht schützt – vereinfacht ausgedrückt – natürliche Personen vor unrechtmäßiger, unrichtiger und missbräuchlicher Verarbeitung ihrer Daten. Aus der grundlegenden Beschränkung auf natürliche Personen ergibt sich die Menschzentriertheit des Datenschutzrechts. Die öffentliche Verwaltung ist von vornherein grundrechtsverpflichtet und es gibt schlichtweg keine Behörde oder öffentliche Stelle, die nicht mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert wäre.
Die hier getroffene Auswahl an Vorschriften ist keineswegs erschöpfend. Sie soll lediglich
die häufigsten Fallgestaltungen innerhalb der Bundesverwaltung in Ausbildung und Praxis
abdecken:
- DS-GVO;
- BDSG;
- BBG (Auszug);
- BDG (Auszug);
- SGB I & X (Auszug);
- AO (Auszug);
- TDDDG;
- EinwV;
- KI-VO.
Datenschutzrecht für die Bundesverwaltung
Herausgegeben von Prof. Dr. Lorenz Franck
1. Auflage, Brühl 2025, 366 S., Broschiert,
ISBN 978-3-96744-007-2.
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